Lösungsvorschlag im Verhandlungsverfahren für die Erweiterung und die funktionale Neuordnung des Amtsgerichtes Kaufbeuren, 4. Rang

    Adresse:

    Ganghoferstraße 9-11, 87600 Kaufbeuren

    Auftraggeber:

    Staatliches Bauamt Kempten

    Wettbewerb:

    4. Rang Verhandlungsverfahren

    Projektzeiten:

    02-03/2018

    Bestand

    Die beiden bestehenden Dienstgebäude Ganghoferstraße 9 und 11 des Amtsgerichts Kaufbeuren befinden sich am Westrand des denkmalgeschützten Jordanparks zwischen dem rund 300 m entfernten historischen Stadtzentrum und dem Bahnhof.
    Das Gelände fällt von der westlich vorbeiführenden Ganghoferstraße nach Osten hin um rund drei Meter ab. Der auf der Südostseite unmittelbar angrenzende Jordanbach liegt nochmals um rund drei Meter tiefer. Auf der Ostseite der Gebäude ist der von den Bediensteten und den Besuchern des Gerichts genutzte und über die Johannes-Haag-Straße erschlossene Parkplatz gelegen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Jordanbachs befindet sich derzeit noch das alte Eisstadion, das jedoch in Kürze abgerissen wird.
    Die beiden, jeweils unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude werden derzeit über einen zeitgenössischen Zwischenbau (UG + EG, Baujahr ca. 1980) miteinander verbunden und gemeinsam von der Ganghoferstraße im Westen und vom Parkplatz im Osten aus erschlossen. Nördlich von Gebäude 9 schließt sich ein zweigeschossiger, flach gedeckter Anbau (UG + EG) aus den 1960er Jahren an. Beide neueren Gebäudeteile werden im Zuge der Neuplanung entfernt.


    Ziel
    Ziel der Baumaßnahme ist die Beseitigung der wesentlichen baulichen Mängel an den Bestandsgebäuden sowie die funktionale Neuordnung aller Nutzungen. Alle öffentlich zugänglichen Räume sollen dabei künftig in einem neuen, von den bestehenden Gebäuden aus Sicherheitsgründen abtrennbaren und barrierefrei erschlossenen Neubau ausgelagert werden. Die „Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden“ von der Obersten Bayerischen Baubehörde sind bei der Neuplanung zu berücksichtigen.


    Konzept
    Das vorgeschlagene Konzept rückt den Neubau aus städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen gänzlich vom Bestand ab. Der Neubau soll sich gegenüber den bestehenden Bauteilen gestalterisch unterordnen, gleichzeitig aber auch einen großzügigen, einladenden und hellen Eingangsbereich zum Gerichtsgebäude mit repräsentativem Charakter aufnehmen. Der Neubau bildet einen städtebaulich wünschenswerten eigenständigen dritten Kopfbau aus, der nur punktuell erdgeschossig an das Gebäude Ganghoferstraße 9 angedockt ist. Die beiden Bestandsgebäude an der Ganghoferstraße werden mit einem gläsernen Verbindungsgang erdgeschossig verbunden, der mit einer Hubbühne barrierefrei ausgebaut wird. Der besondere Denkmalcharakter der beiden Gebäude bleibt durch die maximale Freistellung der Denkmäler von Zubauten gewahrt.

     

    Aus Sicherheitsgründen können die Pläne nicht veröffentlicht werden.